Allgemeine Geschäftsbedingungen
EINFÜHRUNG
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von studio1337 basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Durch die Annahme eines Angebots von studio1337 oder die Erteilung eines Auftrags werden diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert angesehen.
ZUSAMMENARBEIT Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig unverzüglich, wenn es von dem vereinbarten Vorgehen abweicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, studio1337 unverzüglich über Fehler, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten in seinen Angaben zu informieren und die ihm bekannten Folgen mitzuteilen.
ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Angebote von studio1337 sind unverbindlich und unverbindlich, insbesondere bezüglich der Preisangaben. studio1337 hält sich an individuell ausgearbeitete Angebote im Rahmen der in ihnen genannten Fristen.
2.2 Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch studio1337 bindend. Der Auftrag gilt auch als bindend, wenn der Auftraggeber ihn mündlich erteilt hat und/oder sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen von studio1337 befindet.
2.3 Selbst bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich studio1337 das Recht vor, Aufträge aufgrund des Inhalts oder der technischen Form und Durchführung zurückzuweisen. Wenn studio1337 innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme nicht ablehnt, gilt die Bestätigung als erteilt.
2.4 Vorarbeiten, die der Auftraggeber von studio1337 anfordert, um eine Auftragsvergabe und deren Ausmaß zu spezifizieren, sind grundsätzlich nach Aufwand/Umfang zu vergüten.
2.5 Mitarbeiter von studio1337, die in die Projektarbeit eingebunden sind, dürfen mündliche Nebenreden tätigen oder mündliche Zusicherungen geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen
- PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, studio1337 bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen und Datenmaterial, die für die Pflichten des Auftraggebers im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, studio1337 gründlich in Bezug auf die von studio1337 zu erbringenden Leistungen zu instruieren. Der Auftraggeber muss ausreichende Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen. Wenn sich der Auftraggeber verpflichtet hat, studio1337 im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, muss der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format bereitstellen. Wenn für die Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format ein hoher Aufwand erforderlich ist, muss der Auftraggeber die dafür anfallenden Kosten übernehmen. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass studio1337 die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Handlungen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber durchgeführt werden müssen, werden auf Kosten des Auftraggebers ausgeführt. - PREISE Der Preis für eine Leistung von studio1337 setzt sich aus dem im Vertrag festgelegten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil des Vertrags sind, werden gesondert berechnet. Sollte es studio1337 nicht möglich sein, Leistungen dauerhaft oder vorübergehend zu erbringen, die ihr in Auftrag gegeben wurden, behält sich studio1337 das Recht vor, diese an ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers weiterzugeben.“
- PREISE 4.1 Der Preis für eine Leistung ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil des Vertrags sind, werden separat berechnet.
4.2 Sollten studio1337 Leistungen in Auftrag gegeben worden sein, die sie dauernd oder vorübergehend nicht erfüllen kann, behält sich studio1337 das Recht vor, diese an ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers weiterzugeben.
TERMINE
Buchungen für Dreharbeiten, die nicht spätestens 48 Stunden vor dem Termin storniert werden, werden in Rechnung gestellt. Termine für die Leistungserbringung durch Studio1337 sind individueller Bestandteil des Vertrags.
5.2 Verzögerungen der Leistungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Unwetter, Krieg, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zurechenbare Dritte etc.) sind nicht verantwortlich von Studio1337 und berechtigen Studio1337 das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Studio1337 wird den Auftraggeber über Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt informieren.
5.3 Wenn sich der Produktionsablauf aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers verzögert, ist Studio1337 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die Gesamtkosten des Projekts gemäß dem Angebot und mögliche Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
LEISTUNGSÄNDERUNG
6.1 Sollte der Kunde den Umfang der von Studio1337 zu erbringenden Leistungen im Vergleich zum Vertrag ändern wollen, muss er seinen Wunsch in schriftlicher Form bei Studio1337 einreichen. Nach Prüfung des Wunsches wird Studio1337 dem Kunden die Auswirkungen der Änderung auf die Vereinbarung darlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Änderung entstehenden Kosten zu tragen.
6.2 Studio1337 ist berechtigt, die im Vertrag festgelegten Leistungen zu ändern oder davon abzuweichen, sofern diese Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Studio1337 für den Kunden im Rahmen der Planung zumutbar ist.
7.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, Abschlagszahlungen sind sofort zu leisten.
7.2 Die Gewährung von Skonto und/oder Rabatt erfordert die schriftliche Zustimmung von Studio1337.
7.3 Für Video-/Filmproduktionen und Veranstaltungen behält sich Studio1337 das Recht vor, eine Vorauszahlung vom Kunden zu verlangen. Von errechneten Produktionskosten werden 1/3 bei Vertragsabschluss fällig, weitere 1/3 werden bei einer Zwischenabnahme dem Kunden in Rechnung gestellt und das restliche 1/3 nach Abnahme der endgültigen Version. Weitere Zahlungsbedingungen sind im Angebot genannt.
7.5 Falls der Kunde in Verzug gerät, hat Studio1337 das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 15% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
7.6 Der Kunde ist nur berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, aufzurechnen oder zu mindern, falls Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
7.7 Die gewährten Nutzungsrechte für Fotos, Grafiken, Videos, Webseiten, Drehbücher, Konzepte oder andere Ideen von Studio1337 übergehen erst nach Bezahlung der kompletten Rechnungssumme an den Kunden.
7.8 Urheberrechte dürfen weder verkauft noch weitergegeben werden.“
- GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Studio1337 garantiert, dass die von ihm hergestellten Produkte fehlerfrei sind. Wenn der Kunde auf die Überprüfung einer von Studio1337 vorgestellten endgültigen Version verzichtet, verzichtet er auf Garantieansprüche. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die endgültige Version als gut befunden hat. Anforderungen nach Änderungen nach der Abnahme werden nach Aufwand/Umfang dem Kunden in Rechnung gestellt; das gleiche gilt auch für Änderungsanforderungen nach erfolgten Zwischenabnahmen.
8.2 Für eventuelle Mängel an den Produkten von Studio1337, müssen Beschwerden innerhalb einer Woche nach Erhalt gemeldet werden. Wenn Studio1337 die Möglichkeit hat, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben und dies in angemessener Zeit schlägt fehl, kann der Kunde eine Reduzierung der Vergütung oder die Auflösung des Vertrags fordern. Über normale Abnutzung kann keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem direkten Kunden zu und sind nicht übertragbar. Ausgeschlossen von dieser Gewährleistung sind Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Schäden absichern sollen.
8.3 Studio1337 übernimmt keine Haftung für eventuelle Ausfälle technischer Geräte, die durch unvorhergesehene Probleme während der Produktion entstehen können und die es Studio1337 nicht ermöglichen schnell Ersatzgeräte zu beschaffen.
8.4 Jegliche Schadenersatzansprüche gegen Studio1337 oder deren Helfer, aufgrund von positiver Forderungsverletzung, Fahrlässigkeit beim Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für Schadenersatzansprüche aufgrund von Nichterfüllung, es sei denn die Haftung basiert auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko solcher Schäden absichert. Jegliche Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.
8.5 Studio1337 behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung (inklusive Nebenkosten) vor. Der Auftraggeber hat das Recht, die Produkte im Rahmen einer Weitergabe weiterzugeben, sofern er den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinweist. Wird die Produkte in ein neues Produkt eingebunden, erwirbt Studio1337 Miteigentum im Wert des Rechnungsbetrages. Das Geltendmachen von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
9. FILM- UND BANDMATERIAL
9.1 Der Auftraggeber hat die Verantwortung dafür, das von studio1337 zur Verfügung gestellte Filmmaterial und Audiomaterial ausreichend zu schützen und vor Schäden und Verlusten zu bewahren. studio1337 haftet nicht für Diebstähle durch Dritte, solange sie angemessene Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat.
9.2 Sollte das Material aufgrund von Stromausfällen, technischen Problemen oder anderen Umständen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit von studio1337 zurückzuführen sind, beschädigt oder verloren gehen, ist studio1337 lediglich verpflichtet, das Rohmaterial in angemessener Menge zu ersetzen.
10.GRAFIK/DESIGN UND LAYOUT
Der Auftraggeber ist verpflichtet, studio1337 das alleinige Nutzungsrecht für alle von ihr erstellten Grafiken und Layouts zu gewähren. Der Auftraggeber darf diese nur im vereinbarten Umfang nutzen und verwenden und hat studio1337 von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen. Das Nutzungsrecht endet mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
11. WERBEBERATUNG
11.1 studio1337 haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern oder ähnlichen Faktoren durch Verlage, Rundfunk- und Fernsehanstalten und andere Einrichtungen von Werbeträgern verursacht werden. In solchen Fällen steht dem Auftraggeber kein Recht zum Abzug oder Zurückbehalten seiner Leistung zu.
11.2 studio1337 kann keine Gewähr für den Erfolg einer Werbemassnahme geben. Sämtliche prognostizierten Ziele basieren auf Schätzungen und Annahmen, die auf durchgeführten Recherchen beruhen. Es können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.“
SONSTIGES
12.1 studio1337 ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden auf der eigenen Webseite oder in anderen Medien zu nennen. studio1337 darf außerdem die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung geltend machen.
12.2 Die schriftliche Nennung der studio1337 als Produzenten/Urhebers kann zum Beispiel im Impressum erfolgen, mit dem Logo und/oder unter der Bezeichnung: Videoproduktion/Fotografie/Webagentur: studio1337 .
12.3 Rohdaten, die für die Erstellung von Aufträgen erstellt werden, wie beispielsweise Video-Dateien (DNG, MOV, AVI usw.), Schnitt-, Bild-, Musikdateien und Grafiken (Adobe Master Collection CS5.1, Apple Software etc.), bleiben im Besitz von studio1337 – und sind kein Teil des Auftrags, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart. Um die Übertragung der Urheberrechte zu gewährleisten, ist eine Vereinbarung über den Kauf der Urheberrechte zwischen dem Kunden und studio1337 erforderlich.“
„13. VEREINBARUNG ÜBER DIE ANWENDUNG DES RECHTS UND GERICHTSSTAND 13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden, um ihre Gültigkeit zu beweisen. Kündigungen müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in der Vereinbarung.
13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht zum Vertragsbest
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe am Rhein.